Vom Risiko und Vorgehen bei Hagelschäden

Vom Risiko und Vorgehen bei Hagelschäden

Goldballgrosse Hagelkörner fallen Ende August 2023 auf der Alpensüdseite vom Himmel. War der Anfang des Monats ungewöhnlich kühl gewesen, so kühl, dass die Schneefallgrenze auf rund 2000 m ü.M. sank, folgten aussergewöhnliche heisse Tage. Und auf diese Hitze massive Unwetter und Hagelstürme. Extremwettereignisse wie Hagelstürme treten, hallo Klimawandel, immer häufiger auf. Und da der Zubau mit Solaranlagen wächst, steigen auch die Hagelschäden an Solaranlagen.

Jedes Jahr verursacht Hagelschlag an Gebäuden in der Schweiz Schäden in der Höhe von fast 100 Millionen CHF. Welche Massnahmen sind sinnvoll, um Schäden an Solaranlagen zu vermeiden? Und was ist zu tun, sollte es zu Schäden gekommen sein?

Hagelrisiko in der Schweiz

Das Projekt Hagelklima Schweiz, einem Zusammenschluss privater und öffentlichen Akteur:innen unter der Leitung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, hat sich dem Thema der Hagelgefährung in der Schweiz angenommen. Sie geben unter anderem die Gefahrenkarte heraus, die zeigt, in welchen Gebieten in einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren mit welchen Hagelkorngrössen gerechnet werden kann. In der untenstehenden Karte ist zu sehen, dass in dieser Wiederkehrperiode weitverbreitet mit einer Hagelkorngrösse von 3 cm auf einer Referenzfläche eines Hausdaches zu rechnen ist. Neuwertige Bauteile, die eine Hagelwiderstandsklasse von HW 3 haben, erleiden also bei dieser Hagelkorngrösse keinen Schaden. Die von uns häufig verbauten Module der Firma Axitech in Deutschland weisen beispielsweise eine HW3 auf. Bauteile dieser und anderer Hagelwiderstandklassen sind im Hagelregister aufgelistet.

Abbildung 1: Die Gefährdungskarte Gebäudeschutz zeigt den Wiederkehrwert der Hagelkorngrössen (cm) für eine 50-jährige Wiederkehrperiode und Referenzfläche von 100m2, etwa der Grundfläche eines Einfamilienhauses.

Eine schlechte und eine gute Nachricht

Der Fachverband Swissolar weisst auf das Offensichtliche hin - viele Gebiete auf der Karte sind mit einem Korndurchmesser von 4 cm (violett) oder mehr ausgewiesen. Swissolar konstatiert: «Für die Solarbranche wird die neue Hagelkarte zu Herausforderungen führen. So sind viele neue Gebiete mit 50-jährigen Wiederkehrperioden mit Korndurchmessern von über 4 cm ausgewiesen. Konkret bedeutet dies, dass die Hagelwiderstandsklasse HW 3 in diesen Gebieten nicht mehr ausreichend sein wird.» Die Übernahme der neuen Gefährungskarte in normative Regelwerke steht momentan, Stand Februar 2024, allerdings noch aus.

Die gute Nachricht: Hagelschäden, auch an Solaranlagen, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherungen bzw. durch die private Sach- oder Technische Anlagenversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass die Solaranlage bei der entsprechenden Versicherung angemeldet ist. Ebenfalls wichtig ist, dass die Komponenten im Hagelregister aufgeführt sind (bzw. zum Zeitpunkt des Baus aufgeführt waren).

Vorgehen nach Hagel

Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, lohnt es sich ein Blick in das Merkblatt «Umgang mit Hagelschäden an Solaranlagen» des Fachverbands Swissolar. Dort wird zwischen sicherheitsrelevanten Schäden und ertragsrelevanten Schäden unterschieden. Während bei ersteren sofort Massnahmen ergriffen werden müssen, können letztere möglicherweise bestehen bleiben. Sicherheitsrelevante Schäden können meist durch eine Sichtkontrolle festgestellt werden (ist das Glas unbeschädigt?). Sollte die Sichtkontrolle unauffällig sein, empfiehlt Swissolar ein Ertragsmonitoring von mindestens 2 Jahren zu machen, und dieses mit den Vorjahren zu vergleichen. Allenfalls, sollte der Ertrag sich verringert haben, können Infrarotbilder und oder Elektrolumineszenzmessung gemacht werden, um Defekte an den Modulen zu erkennen, die mit blossen Auge nicht sichtbar sind.

Sollten sichtbare Schäden festgestellt werden, wie zum Beispiel Glasbruch, so sollte der:die Eigentümer:in diese dokumentieren und der zuständigen Gebäudeversicherung bzw. der privaten Sach- oder Technischen Anlagenversicherung gemeldet werden. Die beschädigte Anlage sollte dann von einer Fachperson begutachtet werden und das weitere Vorgehen mit der Versicherung abgesprochen werden. Bei sichtbaren Schäden sollte ausserdem Isolationsmessung einer Fachperson erfolgen.

Quellen:
  • https://www.srf.ch/meteo/meteo-stories/monatsrueckblick-august-2023-von-hitze-ueber-starkregen-bis-zu-golfballgrossem-hagel
  • https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/bauherr.html
  • https://www.swissolar.ch/01_wissen/fachwissen/photovoltaik/merkblaetter/21017d_merkblatt_hagelschaeden.pdf