Stellungnahme zur Revision StromVG

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Vollständige Marktöffnung
Die Energie Genossenschaft Schweiz begrüsst die vollständige Marktöffnung und wünscht sich eine rasche Umsetzung. Wir sehen darin die folgenden Vorteile: Wahlfreiheit der Konsumenten, mehr Wettbewerb unter den Energieunternehmen und dadurch mehr Innovationsleistung und neue Tarifmodelle. Überdies ist die Marktöffnung eine zwingende Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der Europäischen Union.

Grundversorgung
Dass die Grundversorgung zu 100% aus einheimischer Energie bestehen soll, betrachten wir als elementar. Um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu befördern, muss dieser Strom aber zu 100% erneuerbar sein. Mit dem Vorschlag, dass der Kunde einmal jährlich per 31. Oktober die Möglichkeit haben soll, die Grundversorgung zu verlassen oder in diese zurück zu wechseln, ist fair.

Speicherreserve
Im Grundsatz begrüssen wir die Schaffung einer Speicherreserve. Sie soll aber nur für erneuerbare Energien offen stehen, d.h. dass z.B. die Energie zum Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken aus erneuerbaren Quellen stammen und mit entsprechenden Herkunftsnachweisen (HKN) belegt werden muss. Die Speicherreserve sollte möglichst technologieneutral und bürokratiearm ausgestaltet werden.

Netznutzungstarife
Damit die Solarstrom Produktion aus dem Inland auch mit der vollständigen Marktöffnung attraktiv bleiben kann, braucht es eine Erweiterung der Eigenverbrauchsregelung im Areal. Für Solarstrom, der auf Netzebene 7 bleibt – sprich an Endverbraucher hinter der gleichen Trafostation geliefert wird – fallen keine Netzkosten an, falls eine vertragliche Vereinbarung zwischen Solarstrom Produzent und Konsument (Direktvermarktung) besteht. Dieses Durchleitungsrecht, wie wir es auch aus der Wasserversorgung kennen, ist unbedingt zu gewähren, denn es bietet einige Vorteile:

– Netzstabilität
– Verteilt die Mittagsspitzen aus der Solarproduktion auf Elektrokochherde am Ort der Erzeugung.
– Reduziert den Netzausbau.
– Trägt Rechnung, dass Verluste auf dem Hochspannungsnetz auch solidarisch und nicht von den Verursachern im internationalen Stromhandel bezahlt werden.

Teilliberalisierung Messwesen
Wir begrüssen die vorgeschlagene Teilliberalisierung des Messwesens. Zu beachten ist, dass Kosten für die Datenaufbereitung und -übermittlung an Pronovo zur Erstellung der Herkunftsnachweise (HKN) von den Messbetreibern getragen werden müssen.

Datenhub
Die Energie Genossenschaft Schweiz teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass ein Datenhub sinnvoll ist. Der Bundesrat sollte einen Standard auf Basis der Blockchain Technologie festsetzen. Die Infrastruktur zum Betrieb des Datenhub sollte dezentral von Swissgrid und den dahinter stehenden Netzbetreibern zu Verfügung gestellt werden. Beim geplanten Smart-Meter Rollout, muss diese Blockchain in jedem Zähler verankert werden. Der Aufwand für die Synchronisation der unterschiedlichen Datenformate und Abrechnungsperioden würde dadurch massiv reduziert. Zudem würde die nicht sonderlich innovationsfreudige Energiebranche mit diesem neuen Standard zügig und in die zuverlässige neue digitale Welt gehoben.

Investitionsanreize Stromproduktion
Die Ausbauziele der Energiestrategie 2050 werden ohne zusätzliche Investitionsanreize kaum erreicht. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, dass sich die Schweiz Gedanken machen muss, wer unter den gegebenen Umständen in den Erhalt und Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion investieren soll. Eine Lenkungsabgabe auf nicht-erneuerbaren Strom ist aus unserer Sicht die logische Konsequenz zur bereits geplanten suggestiven Reduktion der Förderung von neuen erneuerbaren Energiequellen.

Investitionsanreize Speicher
Gemäss vorliegendem Entwurf sollen Pumpspeicherkraftwerke für den Strom zum Antrieb der Pumpen von den Netzentgelten befreit bleiben (Art. 4 Abs. 1 Bst. b StromVG). Andere oder neue Speicherkonzepte schulden jedoch das Netzentgelt, was eine erhebliche wirtschaftliche Benachteiligung bedeutet. Die Energie Genossenschaft Schweiz vertritt die Ansicht, dass entweder sämtliche Speicher vom Netzentgelt befreit werden sollten oder, dass die Ausnahmeregelung auf andere Techniken (insb. Batterien) ausgeweitet wird.

Mit sonnigen Grüssen
Amadeus Wittwer
Geschäftsleitung